Gesetzesänderungen für Verträge (Internet, DSL, Handy)

Änderung im TKG (Telekommunikationsgesetz)

Ab 01.12.2021 gilt:

Internet/Handy-Verträge die älter als 24Monate sind erhalten per Gesetz automatisch 1 Monat Verlängerung und 1 Monat Kündigungsfrist - statt bisher 12 Monate Verlängerung. Wer also einen Alt-Vertrag vergessen hat zu kündigungen, muss sich jetzt nicht mehr darüber ärgern.

Gerne unterstütze ich Sie bei Kündigung, Tarifberatung oder Anbieterwechsel.

Nutzen Sie dazu bitte mein Kontaktformular: Kontakt zu Sven Teister

ich freue mich auf ihre Nachricht

 

Quelle: neue Kundenrechte, Informationen auf https://www.verbraucherzentrale.de/

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